Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachverband

Finanzen und Steuern

Kraftfahrzeugsteuergesetz, Normverbrauchsabgabegesetz, Vorsteuerabzug, etc.

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22.12.2023

Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 idF BGBl. I/2000/142

Fahrzeuge des Taxigewerbes sind von der Kraftfahrzeugsteuer gem. § 2 (1) Z 4 befreit.

(Quellen: Bundesministerium für Finanzen, Bundeskanzleramt/Rechtsinformation) 

Empfehlung Verdienstentgang (Wiener Taxigewerbe)

Laut Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs wurde einer Erhöhung der Stehtagvergütungssätze auf € 93,- (für Alleinfahrer) bzw. € 143,- (für doppelt besetzte Fahrzeuge) zugestimmt.

Die neuen Sätze gelten wie vereinbart für Unfälle, die sich ab dem 1.1.2013 ereignen. 

Steuerbarkeit: Grenzüberschreitende Personenbeförderung mit PKW