COVID 19-Auflagen bei Fahrschulen
COVID-19 Lockdown verschärft bis 7. Februar 2021
Für Fahrschulen bleibt der Status Quo hinsichtlich der erlaubten Tätigkeiten bis zur ersten Februar-Woche 2021 unverändert. Dienstleistungen sind weiterhin im sog Einzelsetting (Einzelunterricht) möglich, ebenso sind unbedingt beruflich erforderliche Aus- und Weiterbildungen erlaubt, wie dies schon im Dezember 2020 gestattet war. Zwei wesentliche Verschärfungen gelten ab Montag, den 25. Jänner 2021, nämlich die höherwertigen FFP2 Masken sowie der 2m Abstand. Für Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder des Testens (alle sieben Tage). Auch Tätigkeiten im Empfangsbereich einer Fahrschule, wenn diese hinter Plexiglaswänden der kleineren, einfacheren Bauweise wie öfter bei Supermarktkassen-Bereichen (ohne besondere Trennungskonstruktion) erfolgen, werden als unmittelbare Kundenkontakte betrachtet (FFP2-Maske oder Test und bisherige Maske). Über endgültige Auslegungen informieren die FAQ des Sozialministeriums und der WKÖ.