COVID 19-Auflagen bei Fahrschulen
Fahrschulen seit 8. Februar 2021 wieder geöffnet!
Die Öffnung der Fahrschulen für den Vollbetrieb ist gelungen. In Verbindung mit Sondermaßnahmen und Schutzregeln während der COVID Pandemie können wieder Kurse in den Fahrschulen stattfinden.
Beim Präsenzunterricht im Vortragssaal wurden zuletzt die COVID 19-Schutzauflagen flexibilisiert. Im Lehrsaal gelten grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht sowie der 2m Mindestabstand. Die geänderte Schutzmaßnahmen-Verordnung erlaubt nun, den 2m Abstand zu verringern. Ersatzweise können andere Schutzmaßnahmen angewendet werden, wenn das verlangte Mindestschutzniveau erhalten bleibt. Der 2m Abstand ist verringerbar, nicht jedoch das Tragen einer FFP2-Maske.
Maßnahmen zum Verringern des 2m Abstandes sind zusätzlich beispielsweise das Tragen von Vollvisieren, Eingangstests (zB zu Kursbeginn), FFP3 Masken, zugewiesene personalisierte Sitzplätze oder Trennwände (Folien, Plexiglas) bei den Sitzplätzen. Die Kombination von Maßnahmen erhöht das Schutzniveau (Einzelfallbeurteilung) und verringert das Infektionsrisiko. Selbstverständlich sollten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in den Fahrschulen sein wie: Regelmäßiges Lüften, Gedränge und Staus vermeiden sowie kurze COVID Unterweisung der Kunden bei Unterrichtsbeginn.
- Infoblatt: Schutzmaßnahmen zur Verringerung des 2m Abstandes
- Infoblatt: Hygieneregeln & Maßnahmen für Fahrschulen
- Verordnung: 1. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Verkehrsministerium: E-Learning bis 11. April 2021 verlängert
Beim Theoriekurs via E-Learning ist die physische Anwesenheit des Kandidaten nicht vorgeschrieben.
Es gelten jedoch Details (Interaktion, Fragenstellen muss möglich sein, keine fremdem Fahrschüler, keine Verkürzung, Schüleranzahl analog zum Präsenzunterricht, Aufmerksamkeitskontrolle, Protokollierung usw).