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Verkauf von Alkohol und Tabakerzeugnissen an Jugendliche

Gesetzliche Regelungen der Bundesländer

Der Jugendschutz ist in Österreich grundsätzlich nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kam daher bisher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Im Zuge der Jugendreferenten-Konferenz in Hall in Tirol im April 2018 wurde eine Einigung bei der Harmonisierung des Jugendschutzes erzielt: Für Unter-18-Jährige soll es ein einheitliches Rauchverbot und ein Verkaufs- und Konsumverbot von hochprozentigem Alkohol geben. Die Umsetzung soll 2019 erfolgen.

Ergänzend zu den Jugendschutzbestimmungen sind auch die Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz zu beachten: Das "Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz" (TNRSG) regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie deren Bewerbung und den Nichtraucherschutz.

Ab 1.1.2019 tritt ein bundesweites Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen an unter 18jährige in Kraft (TNRSG § 2a). 

Stand: