Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Kleintransporteure

Fachverband Güterbeförderungsgewerbe

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Das Kleintransportgewerbe umfasst die gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt. Es handelt sich um ein freies Gewerbe, zu dessen Ausübung weder ein Befähigungsnachweis noch eine Konzession erforderlich sind. Es reicht die bloße Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

Seit 22. Mai 2022 ist für die grenzüberschreitende Güterbeförderung von 2.500kg bis 3.500kg eine eigene Konzession (samt Befähigungsprüfung) sowie eine EU-Lizenz notwendig.

Voraussetzungen für die Anmeldung des Kleintransportgewerbes
Informationen zur Anmeldung sowie zu rechtlichen Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes

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Video: Tätigkeiten der Kleintransporteure

Stand: 22.07.2022