Spedition und Logistik, Fachverband

Fragen und Antworten zum neuen KV für Angestellte in Spedition Logistik (KV Neu)

Diese FAQs sind ein Produkt der Zusammenarbeit zwischen der GPA-djp und der WKO. Stand  5. Dezember 2014 – wird laufend ergänzt

Lesedauer: 5 Minuten

Allgemeines

Wen betrifft die Reform des Kollektivvertrages?

Was wurde reformiert?

Müssen alle Angestellten mit 01.04.2014 in den KV Neu eingereiht werden?

Umstieg

Kann sich mein Gehalt aufgrund der Reform verringern?

Ändert sich nach dem  1.4. 2015 etwas an den Übergangsbestimmung zur „halben Valorisierung“?

Gibt es Änderungen in der Dienstalterszulage?

Entwicklungsstufen

Gibt es weiterhin eine Vorrückung innerhalb einer Beschäftigungsgruppe aufgrund der Berufsjahre?

Kriterien

In welchem Zeitraum müssen die Kriterien erfüllt werden?

Kann man Kriterien innerhalb einer BG verlieren?

Können Kriterien beim Wechsel in eine höhere BG mitgenommen?

Kann man in der Beschäftigungsgruppe A nur mit dem Kriterium der Seniorität in die Entwicklungsstufe II vorrücken?

Hat ein Betriebsübergang Einfluss auf die Beurteilung der ununterbrochenen Beschäftigung für das Kriterium der Seniorität?

Darf das KV – Gehalt auch dann um 100 Euro/50 Euro unterschritten werden, wenn zwischen 1.4.2014 und 31.3.2016 ein Lehrverhältnis beendet wird und ein Wechsel in ein Angestellten-Dienstverhältnis stattfindet?

Werden beim Umstieg für das Kriterium (K) der Seniorität auch die bisherigen Dienstzeiten im Unternehmen angerechnet?

Werden beim Wechsel in eine höhere BG (nach Umstieg) für das Kriterium der Seniorität in der höheren BG alle bisherigen DJ im Unternehmen angerechnet?

Sind bei K 3 Interne Schulung/Trainings und K 10  Erfolgreiche Aus-und Weiterbildung Vor-und Nachbereitungszeiten auf das K anzurechnen?

Kriterium Projektarbeit – was ist unter dem Begriff „Mitwirkung“ zu verstehen?

Entwicklungsgespräch

Muss beim Umstieg in den KV Neu ein erstes Entwicklungsgespräch geführt werden?

Wie lange sollen unterschriebene Erhebungsbogen aus den Entwicklungsgesprächen aufbewahrt werden?

Wie sind Entwicklungsgespräche mit physisch nicht im Unternehmen anwesenden Angestellten zu dokumentieren (z.B. Karenzen (Eltern-, Hospiz-, Bildungskarenz), Langzeitkrankenstände)?

Wann muss bei neueintretenden Angestellten das erste Entwicklungsgespräch geführt werden?

Rahmenrecht

Bleibt die Jubiläumsgeldregelung aufrecht?

KV Valorisierung (KV Erhöhung 2014)

Wie erfolgte die KV Erhöhung 2014?

Umstieg und Altersteilzeit

Wie sind Angestellte mit Altersteilzeitvereinbarung im Umstieg zu behandeln?



Wen betrifft die Reform des Kollektivvertrages?

Alle Angestellten der Spedition und Logistik.

Was wurde reformiert?

Im Wesentlichen die Gehaltsordnung und die Systematik der Vorrückung. Es gibt statt bisher sechs nur mehr vier neue Beschäftigungsgruppen mit jeweils vier Entwicklungsstufen.

Müssen alle Angestellten mit 01.04.2014 in den KV Neu eingereiht werden?

Ja alle, die dem Geltungsbereich des KV Neu unterliegen

Kann sich mein Gehalt aufgrund der Reform verringern?

Nein, es wurden Übergangsregelungen geschaffen, die Gehaltsverluste definitiv ausschließen.

Ändert sich nach dem  1.4. 2015 etwas an den Übergangsbestimmung zur „halben Valorisierung“?

Ja und zwar die Übergangsbestimmung in § 17 3.4. (Umstieg in ein niederes KV
Gehalt – sogenannte „halbe Valorisierung“). Ab dem 1.4. 2015 gebührt die volle Valorisierung (KV Erhöhung)

Gibt es Änderungen in der Dienstalterszulage?

Ja, diese ist im neuen KV nicht mehr vorgesehen. Für alle jene, die bis 31.3.2015  Anspruch hätten, gibt es Übergangsbestimmungen.
Entwicklungsstufen

Gibt es weiterhin eine Vorrückung innerhalb einer Beschäftigungsgruppe aufgrund der Berufsjahre?

Ja, die Seniorität bleibt eines von 10 definierten Kriterien. Die Entwicklung innerhalb einer Beschäftigungsgruppe findet durch die Erfüllung/Erreichung einer bestimmten Anzahl von definierten Kriterien statt. 

In welchem Zeitraum müssen die Kriterien erfüllt werden?

Die Erfüllung der Kriterien ist nicht zeitgebunden. Kriterien können während der gesamten Dauer des Dienstverhältnisses erworben werden.

Kann man Kriterien innerhalb einer BG verlieren?

Prinzipiell ja gem § 16 D 4.7. und zwar die Kriterien 5, 6, 7, 8, 9; dies ist dann der Fall, wenn das Kriterium nicht mehr erfüllt ist ( z.B. bei der Abbestellung einer bestimmten Funktion; Wegfall der HBV oder der ständigen Leitungsvertretung). Es bleibt jedoch die Einstufung erhalten. Für das Vorrücken innerhalb der Beschäftigungsgruppe zählt dieses Kriterium nicht mehr. 

Wird das Kriterium wieder erfüllt (z.B. die Funktion wird wiedererlangt), lebt es als anrechenbares Kriterium wieder auf.

Können Kriterien beim Wechsel in eine höhere BG mitgenommen?

A: Nein, ausgenommen die Kriterien 5 und 6. Jene Kriterien, die nicht mitgenommen werden sind bei Wechsel in eine höhere BG in dieser neu zu erfüllen.

Kann man in der Beschäftigungsgruppe A nur mit dem Kriterium der Seniorität in die Entwicklungsstufe II vorrücken?

Ja. Nach drei Jahren. 

Hat ein Betriebsübergang Einfluss auf die Beurteilung der ununterbrochenen Beschäftigung für das Kriterium der Seniorität?

Nein. Bei Betriebsübergang gemäß AVRAG (egal ob vor oder nach dem 01.04.2014 ) zählen die vor/nach Betriebsübergang erworbenen Beschäftigungszeiten für das Kriterium der Seniorität gemäß § 16 A. 1.1 bzw. 1.2.

Darf das KV – Gehalt auch dann um 100 Euro/50 Euro unterschritten werden, wenn zwischen 1.4.2014 und 31.3.2016 ein Lehrverhältnis beendet wird und ein Wechsel in ein Angestellten-Dienstverhältnis stattfindet?

Ja, auch in diesem Fall kann das KV-Gehalt bis längstens 31.3.2016 gemäß § 17 Ziffer 4 unterschritten werden, da der Wechsel in Angestellten-Dienstverhältnis als Neueintritt gilt.

Werden beim Umstieg für das Kriterium (K) der Seniorität auch die bisherigen Dienstzeiten im Unternehmen angerechnet?

Ja. Das Kriterium ist erfüllt, sobald die für das K in der jeweiligen Beschäftigungsgruppe (BG) erforderlichen Dienstjahre (DJ) erreicht sind.

Beispiel: Eintritt 1.5.2011, Umstieg 1.4.2014 in B/I; Seniorität erfüllt am 1.5.2014

Werden beim Wechsel in eine höhere BG (nach Umstieg) für das Kriterium der Seniorität in der höheren BG alle bisherigen DJ im Unternehmen angerechnet?

Nein. Es werden nur jene DJ angerechnet, die für das K der Seniorität in der bisherigen BG erforderlich waren.

Beispiel: Eintritt 1.5.2014 in BG B; Umstieg am 1.5.2024 in BG C; Es werden für das K der Seniorität in BG C drei Jahre aus der BG B angerechnet. Für die Erfüllung des K in C ist daher noch ein weiteres Jahr in C nötig.

Sind bei K 3 Interne Schulung/Trainings und K 10  Erfolgreiche Aus-und Weiterbildung Vor-und Nachbereitungszeiten auf das K anzurechnen?

Nein.

Kriterium Projektarbeit – was ist unter dem Begriff „Mitwirkung“ zu verstehen?

Unter Mitwirkung ist eine für den Abschluss des Projektes wesentliche Beteiligung (sowohl zeitlich als auch inhaltlich) zu verstehen.

Muss beim Umstieg in den KV Neu ein erstes Entwicklungsgespräch geführt werden?

Nein, spätestens aber bis 31. März 2015.

Wie lange sollen unterschriebene Erhebungsbogen aus den Entwicklungsgesprächen aufbewahrt werden?

Wir empfehlen die Unterlagen analog den Aufbewahrungspflichten für die Lohnverrechnung sieben Jahre zu archivieren.

Wie sind Entwicklungsgespräche mit physisch nicht im Unternehmen anwesenden Angestellten zu dokumentieren (z.B. Karenzen (Eltern-, Hospiz-, Bildungskarenz), Langzeitkrankenstände)?

Der Erhebungsbogen ist zunächst nur vom Arbeitgeber auf Erfüllung von Kriterien zu prüfen und zu unterfertigen (bis 31.03.2015) mit dem Vermerk: Angestellte/r nicht anwesend/Begründung.

Nach Rückkehr der/des Angestellten hat ein Entwicklungsgespräch, welches auch die Unterbrechungszeit umfasst, stattzufinden.

Wann muss bei neueintretenden Angestellten das erste Entwicklungsgespräch geführt werden?

Innerhalb eines Jahres ab Beginn des Dienstverhältnisses.

Bleibt die Jubiläumsgeldregelung aufrecht?

Ja.

Wie erfolgte die KV Erhöhung 2014?

Basis der KV Erhöhung 2014 war eine im Rahmen der KV Reform völlig neu geschaffene Gehaltstabelle. In dieser neuen Gehaltstabelle ist die KV Valorisierung (KV Erhöhung) 2014 bereits enthalten. Die Valorisierungsbeträge 2014 sind im KV § 17 Pkt 2 separat ausgewiesen.

Wie sind Angestellte mit Altersteilzeitvereinbarung im Umstieg zu behandeln?

Bei der Berechnung zum Umstieg wird vorgegangen wie in den Beispielen zu § 17. KV NEU. Der Lohnausgleich ist für den Rechenvorgang nicht Bestandteil des Ist-Gehalts und muss nach dem Umstieg neu berechnet werden.

Stand: 17.06.2021