Förderungen
BI Bau-Stipendien: Donau-Universität Krems
Gemäß Beschluss des Bundesinnungsausschusses vom 10.12.2020 stellt die Bundesinnung Bau im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung mit der Donau-Universität Krems für den Zeitraum Wintersemester 2020 bis inkl. Sommersemester 2025 insgesamt 40 Stipendien zu je € 3.000,- für folgende Studiengänge zur Verfügung:
Die Stipendien sind exklusiv für Mitgliedsunternehmen mit aufrechter (aktiver) Gewerbeberechtigung bzw. für deren Mitarbeiter vorgesehen und werden auf Antrag nach dem „First come, first serve - Prinzip“ vergeben.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu je € 1.500,-, wobei für die 1. Rate die Vorlage eines Nachweises über die erfolgreiche Absolvierung des zweiten Semesters und für die 2. Rate die Vorlage eines Nachweises über den positiven Abschluss des Lehrganges erforderlich ist.
Lehrlingsprämie
Zusätzlich zur staatlichen Basis-Förderung unterstützen die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie jeden Lehrplatz in den Berufen Maurer, Schalungsbau, Tiefbauer, Gleisbautechnik, Hochbau, Betonbau, Tiefbau, Hochbauspezialist/in, Betonbauspezialist/in und Tiefbauspezialist/in mit einer Lehrlingsprämie in Höhe von € 2.000,- pro Lehrjahr.
Voraussetzung ist der Bestand eines aufrechten Lehrverhältnisses zum Stichtag 31. Mai in den o.a. Lehrberufen. Doppellehren mit mindestens einem der genannten Lehrberufe werden für die gesamte Lehrzeit berücksichtigt. Sofern zum Stichtag eine Beschäftigung nicht mehr besteht, die Lehrabschlussprüfung durch den Lehrling aber im jeweiligen Jahr positiv abgelegt wurde, so gebührt dem Mitgliedsbetrieb dennoch die Lehrlingsprämie für dieses Jahr.
Refundierung der Internatskosten
Eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes bringt ab 1.1.2018 eine Änderung bei der Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge: Der Ausbildungsbetrieb muss diese Kosten nun zur Gänze übernehmen, kann aber bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer eine Rückerstattung beantragen. Auch wenn die Lehrlinge in einem anderen Quartier untergebracht werden, müssen die Ausbildungsbetriebe jene Kosten übernehmen, die der Höhe der Internatskosten entsprechen.
- Informationen zum Kostenersatz der Internats- und Unterbringungskosten für Lehrlinge
- Formulardownload und Online-Formulare
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Inhouse Förderservice (antrag.internatskosten@inhouse.wko.at oder 0590900-3803).