Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen im holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe
In der für die Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner geltenden Fassung
Der aktuelle Kollektivvertrag für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner steht hier für Mitgliedsbetriebe zur Einsicht bereit.
Kollektivvertrag Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, Arbeiter/innen
- Information zum KV-Abschluss 2023
- Lohnordnung Karosseriebauer, Karosserielackierer und Wagner, gültig ab 1.5.2023
Kunststoffverarbeiter, Kunststoffverarbeitenden Gewerbe, Arbeiter/innen
- Lohnordnung für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023
- Heimarbeitstarife für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023
- KV Kunststoffverarbeitende Gewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023
Kollektivvertrag Tischler und Holzgestalter, Arbeiter/innen
- Lohnordnung für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023
- Lohnordnung für Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2022
- Kollektivvertrag für Arbeiter/innen, gültig seit 1.5.2021
Kollektivvertrag Kunststoffverarbeitenden Gewerbe, Angestellte
- Gehaltsordnung für Angestellte, gültig ab 1.5.2023
- Kollektivvertrag Kunststoffverarbeiter, Angestellte, gültig ab 1.5.2022
Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2023
- Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte 2023
- Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte 2023
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und der Dienstleistung 2023
Hinweis:
Die Kollektivverträge sind bei unserem Mitgliederservice als Druckexemplar erhältlich:
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F +43 5 90 900 236
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