Neue Kalkulation für Wirtschaftsfilm
Der Fachverband präsentiert die neue Kalkulation, die mit Unterstützung des Österreichischen Filminstitutes erstellt wurde.
Im Detail:
Ähnlich wie die auf der Homepage des Österreichischen Filminstituts befindliche Kalkulationshilfe handelt es sich hier um ein Excel-Sheet, das so programmiert ist, dass Sätze unterhalb der Kollektivvertragsätze nicht akzeptiert bzw. auf den Kollektivvertragssatz hin korrigiert werden.
Die bisherigen Kalkulationen wurden wie folgt adaptiert.
Personalkosten: Standardgemäß wurde auf den Tagessatz gemäß Kollektivvertrag für Filmschaffende, § 12 Absatz 2 2.Satz, inklusive Sonderzahlungen und Urlaubsgeld zurückgegriffen. Bei Fehlangabe kann die Eingabe auf „Null“ zurückgesetzt werden.
Wird “§ 7 Kollektivvertrag“ angekreuzt, gilt der höhere Referenzsatz des Kollektivvertrages (beide Referenzsätze sind im Anhang gelb markiert).
Im Detail: Regie- und Produktionsassistent wurde gesplittet, weil unterschiedliche Kollektivverträge zur Anwendung kommen.
Bei Produktionsleitung und erster Aufnahmeleiter wurden die entsprechend niedrigeren Sätze gewählt.
Bei Requisite wurde der Tarif für die Innenrequisite angenommen.
Bei Kamera wurde Kamera II angenommen, bei Videoassistent/MAZ-Technik der Satz für Videotechniker, bei Dolly/ Kranfahrer jener für Bau und Bühne.
Beim Tonmeister wurden zusätzliche Positionen je nach beruflicher Erfahrung eingefügt, da hier entweder Tonmeister I oder II zu kalkulieren ist.
Lohnnebenkosten wurden pauschal mit 25% über die gesamten Personalkosten angenommen.
Reisekosten: Ergänzend findet sich eine Anlage zu den Reisekosten, wo sich Kilometergelder, Diäten, Catering- und Nächtigungskosten kalkulieren lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachverband.
Danke an Herrn Mag.Werner Zappe vom Österreichischen Filminstitut für professionellen und schnellen Rat, Unterstützung und Trost.