Kollektivvertrag und Arbeitsrecht für die Film- und Musikwirtschaft
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen
Kollektivvertrag für Filmberufe 2022
Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sowie des Mindestlohns um 2,05 % gegenüber 2021, gültig ab 01.01.2022. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2022
- Mindestgagentarif gültig ab 1.1.2022
- Excel-Berechnungs-Tool: Gagenberechnung, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung
- Erläuterung zu den Gagenpositionen im Kollektivvertrag für Filmberufe
- Aufwandsentschädigung für nebenberufliche KomparsInnen
- Grundgehaltsauszeichnung gemäß AVRAG
- Werkstattprojekt
- Berufsbilder
- Mustervereinbarung eines Arbeitsvertrages gemäß § 5 Punkt 2
- Ständige Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes
- Q&A zu projektbezogenen Arbeitsverträgen (§7)
Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2022
Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts sowie des Mindestlohns um 2,05 % gegenüber 2021.
Die IST-Gehälter bzw. IST-Löhne werden um 1,80 % angehoben. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2022
- Mindestgrundgehälter gültig ab 1.1.2022
- Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Sondervergütungen, Aufwandsentschädigung gültig ab 1.1.2022
- Informationen des ÖGB zum Kollektivvertrag Film und Nichtfilm
Vorlagen Dienst- und Werkvertrag
Werkvertrag - Dienstvertrag – Scheinselbstständigkeit
Tipp!
Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Stand: September 2017)
Webseminar-Aufzeichnung: "Werkvertrag/Dienstvertrag in der Film- und Musikwirtschaft"
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