Meisterprüfung
Die Meisterprüfung ist seit Inkrafttreten der aktuelle Gewerbeordnung nicht mehr die einzige Möglichkeit, um das Gewerbe der Gärtner und Floristen ausüben zu können.
Ein Facharbeiter im Beruf Gärtner und Florist kann sich nach einer vorgeschriebenen beruflichen Praxiszeit selbständig machen und seinen eigenen Gartengestaltungsbetrieb bzw. ein Blumenfachgeschäft eröffnen.
Die Meisterprüfung stellt gerade auch für die Handwerke des Gärtners und des Floristen ein Zeugnis umfassender Kompetenz und Leistungsfähigkeit dar. Ein Meisterbetrieb zu sein, ist auch heutzutage für jeden Handwerksbetrieb in Österreich ein Qualitätszeichen und Gütesiegel.
Die Meisterprüfung wird in vier Bundesländern angeboten: Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Wien. Die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern in den Bundesländern sind zuständig für Auskünfte, Beratung und die Durchführung von:
- Ausbilderprüfungen
- Unternehmerprüfungen
- Meisterprüfungen
Meisterprüfungs-Vorbereitungskurse
Das WIFI-Niederösterreich, WIFI-Oberösterreich, WIFI Tirol und das WIFI Wien bietet für Floristen und Gartengestalter ein umfangreichen Kursangebot zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die Meister-Kurse bieten die Möglichkeit einer qualifizierten Vorbereitung auf die Meisterprüfung durch Experten.
Weitere Informationen zu Meisterprüfungs-Vorbereitung:
- Meister-Kursangebot Gartengestalter am WIFI Niederösterreich
- Meisterschule | Gartenbauschule Langenlois
- Floristmeister | Gartenbauschule Langenlois
- Akademie für Naturgestaltung Zwettl
- Meister-Kursangebot Garten- und Grünflächengestalter (Landschaftsgärtner) am WIFI Oberösterreich
- Meister-Kursangebot Garten- und Landschaftsgestaltung am WIFI Tirol
- Meister-Kursangebot Floristik am WIFI Tirol
- Meister-Kursangebot Gärtner (Landschaftsgärtner) am WIFI Wien
Gesetzliche Meisterprüfungs-Ordnungen
Am 1.8.2022 sind die neuen Meisterprüfungsordnungen (MPO) der Floristen (Floristen-Meisterprüfungsordnung) und der Gartengestalter (Gärtner-Meisterprüfungsordnung) in Kraft getreten.
Diese neuen Meisterprüfungen erfüllen die Anforderungen des Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und stellen die Qualifikationen und die entsprechenden Lernergebnisse in den genannten Handwerken dar. Dabei sind die Lernergebnisse die gemeinsame Basis für die Beschreibung und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in der komplexen und vielschichtigen Qualifizierungslandschaft Europas.
Neben der Vergleichbarkeit der Ausbildung auf europäischer Ebene sind die neuen Meisterprüfungsordnungen nunmehr dem Qualifizierungsniveau der Ausbildung auf Hochschulniveau – und zwar dem Bachelor – gleichgestellt.
In der Übergangsfrist bis 31.07.2023 können Prüfungskandidaten zur Meisterprüfung wahlweise nach den bis 31.07.2022 geltenden Vorschriften zu Meisterprüfung antreten, wenn die bereits nach diesen Bestimmungen zur Prüfung angetreten sind oder die Prüfung wiederholen.
Die Vorschriften zur "alten" Meisterprüfung finden Sie daher weiterhin auf unserer Homepage:
- Meisterprüfungsordnung für das Handwerk des Blumenbinders (Floristen) (kundgemacht am 30.01.2004)
- Druckfehlerberichtigung zur Meisterprüfungsordnung für das Handwerk des Blumenbinders (Floristen) (kundgemacht am 22.11.2004)
- Meisterprüfungsordnung für das Handwerk des Gärtners (kundgemacht am 30.01.2004)
- Berichtigung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk des Gärtners (kundgemacht am 11.03.2004)
- Druckfehlerberichtigung zur Meisterprüfungsordnung für das Handwerk des Gärtners (kundgemacht am 22.11.2004)