Gründungsinformationen für Arbeitskräfteüberlasser
Für die Gründung und Ausübung des reglementierten Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung sind zahlreiche Rahmenbedingungen und Vorschriften zu beachten. Bereits für die Anmeldung ist eine entsprechende fachliche Qualifikation nachzuweisen. In der Ausübung sind das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung die wichtigsten Rahmenbedingungen. Die Gründungsmappe „Arbeitskräfteüberlassung“ liefert Ihnen wertvolle Informationen, die Sie zur Gründung und Ausübung Ihres eigenen Unternehmens benötigen.
Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg berät Sie gerne in allen Fragen der Neugründung (z.B. Gewerbeanmeldung, Sozialversicherungspflicht bei der Gewerblichen Sozialversicherung, Finanzamt, Wahl der Rechtsform, Buchführungspflichten uvm.) Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Expertinnen und Experten unter 05522 305 1144. Wertvolle Informationen zur Unternehmensgründung finden Sie auch auf der Website des Gründerservice.