Welcher Kollektivvertrag kommt in der Zeitarbeit zur Anwendung?
Arbeiterinnen und Arbeiter von Unternehmen, die dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister, Berufsgruppe Arbeitskräfteüberlassung, angehören, unterliegen dem Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.
Für die Dauer der Überlassung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den im Beschäftigerbetrieb zu zahlenden kollektivvertraglichen Mindestlohn. Wenn der vergleichbare Mindestlohn/das vergleichbare Mindestgehalt im Beschäftiger-Kollektivvertrag höher ist als im Arbeitskräfteüberlassungs-KV, gebührt der höhere Lohn, sonst kommt der AKÜ-KV zur Anwendung.
Angestellte von Unternehmen, die dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister, Berufsgruppe Arbeitskräfteüberlassung, angehören, unterliegen dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte in Gewerbe und Handwerk, in der Dienstleistung, in Information und Consulting.