Nebenkosten bei Löhnen und Gehältern in der Arbeitskräfteüberlassung
Nebenkosten sind jene Teile der Personalkosten (Arbeitskosten), die über das Bruttoentgelt für die Anwesenheitszeit (Direktlohn, Leistungslohn) hinaus vom Arbeitgeber zu tragen sind. Sie stellen für jeden Unternehmer eine wesentliche Grundlage für die Berechnung von Stundensätzen dar. Die Personalkosten werden in Prozent des Entgelts für die Anwesenheitszeit (Leistungszeit) ausgedrückt.
Das Merkblatt „Lohnnebenkosten in der Arbeitskräfteüberlassung“, erstellt von der KMU Forschung Austria im Auftrag des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister, stellt die Rechengänge für die Ermittlung der Nebenkosten bei Arbeitern und Angestellten detailliert und nachvollziehbar dar. Die zur Verdeutlichung der Rechengänge dienenden Zahlenbeispiele basieren hinsichtlich arbeitsrechtlicher Gegebenheiten für die Arbeiter auf dem „Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung“ und für die Angestellten auf dem „Rahmenkollektivvertrag für die Angestellten im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting“. Alle anderen in die Berechnungen einzubeziehenden Daten basieren weitgehend auf den aktuellsten verfügbaren statistischen Durchschnittswerten.
In diesem Merkblatt wird jeweils für Arbeiter und Angestellte ein Zahlenbeispiel angeführt. Es stellt die Nebenkosten von überlassenen Arbeitnehmern die den KVs der AKÜ unterliegen dar.
Achtung: der Zugang zu diesen Unterlagen ist nur für Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Arbeitskräfteüberlasser möglich.