Qualifizierung gezielt fördern
Die Zeitarbeitsbranche finanziert seit 2013 den „Sozial- und Weiterbildungsfonds der Arbeitskräfteüberlassung (SWF)“. Aufgabe des SWF ist die finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Zeitarbeitnehmer/innen sowie Unterstützung während jener Zeiten, in denen Zeitarbeitnehmer/innen in keinen Beschäftigerbetrieb überlassen oder gar arbeitslos sind.
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zahlen derzeit 0,35 % der ASVG-Bemessungsgrundlage aller überlassenen Zeitarbeitnehmer in den Sozial- und Weiterbildungsfonds für die Arbeitskräfteüberlassung ein. Mit den Mitteln des Fonds wird die Aus- und Weiterbildung von Zeitarbeitern gefördert und sollen Zeitarbeitsverhältnisse verstetigt werden.
Die Förderungen können von den Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen selbst oder auch direkt vom Zeitarbeitnehmer beantragt werden.