Das neue Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
Fact-Sheet mit allen Neuerungen
Überblick
Am 21. August 2018 ist das Vergaberechtsreformpaket bestehend aus dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018), einem neuen Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (BVergG Konzessionen) und einer Novelle des Bundesvergabegesetzes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (BVergG Verteidigung und Sicherheit) in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerungen für Handwerks- und Gewerbebetriebe
- Gebot einer KMU freundlichen Konzeption und Durchführung von
- Vergabeverfahren
- Förderung des Bestbieterprinzips
- Einführung der elektronischen Vergabe (e-Vergabe)
- Meldung in die Baustellendatenbank
- Löschung der „Eignungsnachweismöglichkeit“ durch einen kostenpflichtigen Dritten
- Lockerung der Normenbindung
- Verkürzung der Mindestfristen
Weitere Änderungen im BVergG 2018
- Schaffung der „Innovationspartnerschaft“
- Ausdehnung des Verhandlungsverfahren
- Erweiterte Möglichkeit der Beschränkung von Subvergaben
- Anpassung der Schwellenwerte