Sparte Handel

Öffnungszeiten im Handel an den 4 Weihnachtssamstagen und Silvester 2021

Besonderheiten

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

Die heurigen Vorweihnachtssamstage sind:

  • 27. November
  • 4. Dezember
  • 11. Dezember
  • 18. Dezember

Auch am

  • 8. Dezember,

der heuer auf einen Mittwoch fällt, können die Geschäfte (allerdings erst ab 10:00 Uhr) offengehalten werden (siehe "Sonderregelung für den 8. Dezember").

Für die Weihnachtssamstage gelten folgende Besonderheiten:

  1. Die Arbeitnehmer dürfen an jedem Samstagnachmittag beschäftigt werden (Ausnahme von der Schwarz-Weiß-Regelung).
  2. Die Öffnungszeitenzuschläge für den Samstagnachmittag (30 bis 50%) gelten nicht.

    Arbeitnehmer, die während des Jahres gar nicht oder nur einmal pro Monat am Samstagnachmittag beschäftigt werden, erhalten keinen Zuschlag in der Normalarbeitszeit. Für Überstunden nach 13 Uhr steht ein Zuschlag von 100% zu.

    Arbeitnehmern, die an den übrigen Samstagen mehr als einmal pro Monat am Samstagnachmittag zum Einsatz kommen, gebührt hingegen jedenfalls ein Überstundenzuschlag von 100 % ab 13 Uhr. 

Beispiel 1

Ein Arbeitnehmer hat im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an nicht mehr als einem Samstag pro Monat nach 13 Uhr gearbeitet und wird auch für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.

Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn er in dieser Zeit echte Überstunden leistet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er schon bis Samstag 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet hat.



Beispiel 2 

Ein Arbeitnehmer hat im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an keinem Samstag nach 13 Uhr gearbeitet, wird aber für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.

Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn er in dieser Zeit echte Überstunden leistet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er schon bis Samstag, 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet hat (gleiche Rechtsfolge wie im Beispiel 1).



Beispiel 3

Ein Arbeitnehmer hat im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November regelmäßig an jedem zweiten Samstag nach 13 Uhr gearbeitet und wird für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.

Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr jedenfalls ein (100%iger) Zuschlag, auch wenn keine echten Überstunden geleistet werden.

Die Darstellung soll einen leicht fasslichen Überblick für die Praxis geben und kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.



24. und 31. Dezember 2021

2021 24. Dezember ***)
  allgemein Süßwaren
und
Naturblumen
Christbäume
  grundsätzlich
6:00 +) bis 13:00 **)
grundsätzlich
6:00 +) bis 18:00
grundsätzlich
6:00 +) bis 20:00
50%
Überstundenzuschlag

 Ab 13:00 *)

(nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten)

Ab 13:00 *) Ab 13:00 *)
 
2021 31. Dezember
  allgemein Lebensmittel Süßwaren,
Naturblumen und
Silvesterartikel
  grundsätzlich
6:00 bis 17:00
grundsätzlich
6:00 bis 18:00
grundsätzlich
6:00 bis 20:00

50 % Zuschlag für die Normalarbeitszeit oder Überstundenzuschlag 

 

100 % Zuschlag für die Normalarbeitszeit oder Überstundenzuschlag 

von 13:00 bis 15:00

 

 

 

von 15:00 bis 17:00

 

ab 17:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten

von 13:00 bis 15:00

 

 

ab 15:00


ab 18:00 Uhr nur für
unbedingt
notwendige Abschlussarbeiten

 

von 13:00 bis 15:00

 

 

ab 15:00

 

ab 20:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten

  *) Ende der Normalarbeitszeit

**) Öffnung ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern bis 14.00 Uhr zulässig

***) Details zu den Weihnachtsmärkten folgen.