Gefahrgut-Folder des Energiehandels aktualisiert
Gefahrgutvorschriften (ADR/RID/ADN) 2019 in Österreich umgesetzt
Mit Ende Juni 2019 ist die allgemeine Übergangsfrist von 6 Monaten für die neuen Gefahrgutvorschriften ADR/RID/ADN 2019 abgelaufen.
Leitfaden für den Gefahrguttransport - ADR 2019
Der Leitfaden wurde vom Fachverband des Energiehandels in Zusammenarbeit mit der ZT-Kanzlei Dipl.-Ing. Dr. Peter Stricker (Autor) erstellt. Die Angaben beziehen sich auf Standardsituationen.
Grundlagen sind das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), die Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV) und das ADR 2019 | Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
zum aktuellen Gefahrgut-Folder
Der Leitfaden für den Gefahrguttransport - ADR 2019 kann in gedruckter Form im Fachverband des Energiehandels zum Selbstkostenpreis von € 2,50 / Stück angefordert werden.
Hotline für Gefahrgutfragen:
Dipl.-Ing. Dr. Peter Stricker | Gefahrgutexperte
T: +43 1 8769007 oder +43 664 9179759
F: +43 1 8769007-10
Die Hotline soll den Fachverbandsmitgliedern eine erste Hilfestellung in Gefahrgutfragen leisten. Nutzen Sie diese in einem akuten Fall. Der Gefahrgutexperte leistet Hilfestellung, berät Sie über richtiges Verhalten und gibt Empfehlungen, welche notwendigen Maßnahmen zu setzen sind.
Die Hotline deckt eine Erstauskunft ab.
Sollte sich aus dieser Hotline-Nutzung eine weitergehende Inanspruchnahme des Gefahrgutexperten ergeben, sind etwaige Kosten vom Fachverbandsmitglied selbst zu tragen.
weiterführende Informationen zum Thema Gefahrgut:
Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden Sie auch auf der Gefahrgut-Website der Bundessparte Transport und Verkehr.
Ansprechpartner in den Wirtschaftskammern