Versicherungsvermittlung im Fahrzeughandel
Viele Betriebe im Fahrzeughandel vermitteln auch Versicherungen. Dabei müssen sich Händler an einige Vorschriften halten.
Die Einhaltung von Standesregeln, verpflichtenden Angaben oder Weiterbildungsmaßnahmen gehören dazu.
e-Learning: IDD Akademie Fahrzeughandel
Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit im Fahrzeughandel: Darauf müssen Sie achten
Standesregeln für Versicherungsvermittlung im Fahrzeughandel
Weiterbildung für Fahrzeughändler in der Versicherungsvermittlung
Lehrplan des Bundesgremiums der Versicherungsagenten (pdf)
Erläuterungen zum Lehrplan zur Weiterbildung für Versicherungsagenten (pdf)
Update 2023:
Da sich die Lage hinsichtlich der COVID-19-Pandemie glücklicherweise entspannt hat, endete die vom Wirtschaftsministerium eröffnete Möglichkeit, die Weiterbildungspflicht gemäß § 137b Abs. 3 und 3a GewO bis zu 100 % im Wege des vereinfachten Lernens erfüllen zu können. Unter vereinfachtes Lernen fallen Schulungsangebote in Form von Webinaren, Online-Kurse oder E-Learnings.
Das bedeutet, dass gemäß § 2 Abs 3 und § 3 Abs 3 Lehrplan des Bundesgremiums der Versicherungsagenten ein "ausgewogenes Verhältnis" zwischen Lehrveranstaltungen in Form vereinfachtes Lernen und Präsenzveranstaltungen zu wahren ist. Somit können im Rahmen eines ausgewogenen Verhältnisses (wie vor Pandemiebeginn) 2,5 h der mindestens 5 h Weiterbildungsverpflichtung im Wege des vereinfachten Lernens absolviert werden, wobei die verbleibenden Stunden durch Präsenzveranstaltungen zu erfüllen sind.
Weitere Details finden Sie im Lehrplan des Bundesgremiums der Versicherungsagenten.
Update 2022:
Auch im Jahr 2022 kann die verpflichtende, 5-stündige Fortbildung zur Gänze online absolviert werden! Diese Fortbildung können Sie beispielsweise auf der Lernplattform der IDD-Akademie absolvieren.