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Abfallrecht für den Textil- und Schuhhandel

Branchenlösungen und Berechnungshilfen zur Ermittlung der Packstoffmengen

Grundsätzlich gelten die Branchenlösungen/Berechnungshilfen für den Textil- und Schuhhandel auch nach Inkrafttreten der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle 2016 (GVM 2016).

Für die Abrechnung 2015 besteht die Wahlmöglichkeit nach der Berechnungshilfe "alt" (ohne Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle) oder nach der Berechnungshilfe "neu" (mit Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungsverordnungsnovelle) abzurechnen.

Es ist die gesamte Abrechnung entweder nach der Berechnungshilfe "alt" oder "neu" durchzuführen! Ab 2016 ist mit der Berechnungshilfe "neu" abzurechnen.

Basis-Infos zur Verpackungsverordnung

Erstinformation zur Verpackungsverordnung
Die wichtigsten Infos im Überblick

Merkblatt: Verpackungs-Verordnung ab 1.1.2015 (pdf)
Übersicht der rechtlichen Regelungen

Diagramm (Entscheidungsbaum) Verpackung (pdf)
Haushalts- oder Gewerbeverpackung? Anwendung der Abgrenzungsverordnung

Die Verpackungsverordnung
Informationen für die Praxis (Broschüre)

Branchenspezifische Berechnungshilfen

Berechnungshilfen sind vereinfachte Verfahren zur korrekten Ermittlung der Packstoffmengen für bestimmte Branchen und können von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Die vorliegende Berechnungshilfe für den Textil- bzw. Schuhandel ist auf Initiative der jeweiligen Interessenvertretung der Branche, in Abstimmung mit der ARA AG entwickelt und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) anerkannt worden.

Berechnungshilfe Textilhandel

Berechnungshilfe Textil- und Bekleidungshandel ohne Berücksichtigung der GVM 2016 (pdf)
Gültig ab 1.1.2016

Berechnungshilfe Textil- und Bekleidungshandel mit Berücksichtigung der GVM 2016 (pdf)
Gültig ab 1.1.2016

Berechnungshilfen Schuhandel

Berechnungshilfe Schuhhandel ohne Berücksichtigung der GVM 2016 (pdf)
Gültig ab 1.1.2017

Berechnungshilfe Schuhhandel mit Berücksichtigung der GVM 2016 (pdf)
Gültig ab 1.1.2017

Stand: