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Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016

Alle Informationen auf einen Blick!

Im Zuge der Steuerreform wurde die Registrierkassenpflicht für Unternehmen, die mehr als 15.000 Euro/Jahr umsetzen und davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze tätigen, beschlossen. Das bedeutet, dass jedes betroffene Unternehmen eine elektronische Registrierkassa verwenden muss. Alle Daten müssen in einem elektronischen Journal gespeichert werden. Zusätzlich muss jede Registrierkassa ab 1.4.2017 mit einem Manipulationsschutz versehen sein. Bei jeder Barzahlung muss verpflichtend ein elektronisch signierter Beleg ausgestellt werden.  ​

Alle Details zu diesem Thema finden Sie unter wko.at/registrierkassen

Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie weiters eine Übersetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung sowie deren Anlage ins Englische.



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