Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
Am 28. Oktober 2016 wurde das Amtsblatt der Europäischen Union C 398 veröffentlicht. Es enthält die Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates.
Es enthält die Titel und der Bezugsnummern der Normen sowie den Beginn der Anwendung der Norm als harmonisierte Norm, die Referenz der ersetzten Norm als auch das Ende der Koexistenzperiode (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU). Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 haben Vorrang gegenüber anderslautenden Bestimmungen in den harmonisierten Normen.
Holz und Holzprodukte sind mehrfach direkt und indirekt betroffen bzw referenziert.