Achtung Kontrolle!
Weiterbildung rechtzeitig absolvieren und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention treffen – und einer Überprüfung gelassen entgegenblicken
Versicherungsmakler, gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler sowie deren Mitarbeitende sind nach der Gewerbeordnung verpflichtet, sich regelmäßig fachlich weiterzubilden.
- Versicherungsmakler: Lehrplan des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
- Gewerbliche Vermögensberater: Lehrplan des Fachverbandes Finanzdienstleister zur Weiterbildung der Gewerblichen Vermögensberatung
- Wertpapiervermittler: Lehrplan des Fachverbands Finanzdienstleister zur Weiterbildung des Wertpapiervermittlers
Im Zusammenhang mit der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet die Gewerbeordnung Versicherungsmakler und Vermögensberater, die Lebensversicherungen und andere Dienstleistungen mit Anlagezweck vermitteln, zu besonderen Sorgfalts-, Informations- und Dokumentationsauflagen. Die Geldwäschebestimmungen gelten u.a. auch für Immobilienmakler, Versteigerer (Auktionshäuser) mit Barzahlungen von mindestens EUR 10.000 und für Unternehmensberater mit bestimmten Geschäftstätigkeiten (z.B. Firmen-und Gesellschaftsgründungen, Ausübung von Geschäftsführer-, Leitungs-, Treuhänderfunktionen, Bereitstellung eines Firmensitzes, einer Verwaltungs-, Büroadresse).
In letzter Zeit wurden im Zuge von gewerberechtlichen Überprüfungen insbesondere von Versicherungsvermittlern in Wien nicht wenige Verstöße gegen die Gewerbeordnung und insbesondere gegen die Verpflichtung zur Weiterbildung festgestellt. Teilweise wurden die Betroffenen mit empfindlichen Geldstrafen belegt (siehe Kurier-Artikel).
Überprüfungen durch die Gewerbebehörden finden auch in Vorarlberg statt. Aktuell insbesondere im Zusammenhang mit den Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention.
Stellen Sie sicher, dass Sie als Unternehmer/Unternehmerin und auch Ihre Mitarbeitenden die entsprechenden Weiterbildungen regelmäßig absolvieren und dass Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche in Ihrem Unternehmen bestehen.