Gewerbliche Vermögensberatung – Grenzüberschreitende Tätigkeit
Übersicht
Grenzüberschreitende Tätigkeit eines österreichischen Gewerblichen Vermögensberaters

Grenzüberschreitende Tätigkeit eines nicht-österreichischen Gewerblichen Vermögensberaters in Österreich

*Wertpapierdienstleistungen iSd RL 2014/65/EU (MiFID II) können nur als Erfüllungsgehilfen für einen Rechtsträger (in Österreich als vertraglich gebundener Vermittler oder Wertpapiervermittler) erbracht werden. Nur als vertraglich gebundener Vermittler ist eine grenzüberschreitende Tätigkeit im Rahmen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit erlaubt.