Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

KFZ-Nutzung in Ein-Personen-Unternehmen

Steuerliche Behandlung Ihres PKW/Kombi bei privater als auch beruflicher Nutzung.

Lesedauer: 1 Minute

Sie sind ein EPU, also Ein-Personen-Unternehmen und im Besitz eines PKW oder Kombi. Dann könnten Sie „steuerlich günstiger fahren“.  Stellen Sie zunächst fest, ob ihr Personen- und Kombinationskraftwagen als Betriebs- oder Privatvermögen gilt und welche Modelle vorsteuerabzugsberechtigt sind.

 

Es lohnt sich, alle Ausgaben/tatsächlichen Aufwendungen rund um das Fahrzeug zu belegen und genaue Aufzeichnungen zu führen. Das Fahrtenbuch umfasst alle Fahrten, die aus Anlass einer Dienstreise sowie privater Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden. Fahrtenbücher gibt es im Fachhandel, bei Automobilclubs oder als Apps, in Einzelfällen sind Taschenkalender oder Tagesberichte erlaubt.

 

Firmen-KFZ:

  • Überwiegend (mehr als 50 %) betrieblich genutzt
  • Obergrenze der Anschaffungskosten beachten (dzt. 40.000 Euro)
  • Vorsteuerabzug für laufende Kosten gilt nur für bestimmte Modelle.
    Die Liste des Bundesministeriums für Finanzen gibt Auskunft über die Ausnahmen.
  • Aufwendungen/ Kosten für Versicherung, Treibstoff gelten als betrieblicher Aufwand - als Ausgaben ansetzen
  • Sonderzubehör erst nachträglich anschaffen und den Vorsteuerabzug nutzen
  • Anteilige private Nutzung vermindert Ihre Aufwände

Privat-KFZ:

  • Überwiegend privat genutzt
  • Wahlrecht zwischen dem Ansatz des Kilometergeldes und der tatsächlichen Aufwendungen als Ausgaben
  • Kilometergeld-Ansatz - Abrechnung der gefahrenen Kilometer (0,42 Euro/km)
  • Nur für maximal 30.000 gefahrene Kilometer pro Jahr möglich
  • Genaue Fahrten-Dokumentation führen, die nachträglich nicht veränderbar ist.
    Es gilt die „Originalaufzeichnung“ als Nachweis über betrieblich und privat gefahrene Kilometer
 

Für weitere Informationen über KFZ für EPUs, das richtige Fahrtenbuch und welche Variante sich in Ihrem Fall gewinnmindernd auswirkt, sprechen Sie mit Ihrem/er (Bilanz)buchhalterIn, der/die alle erforderlichen Informationen für Sie bereithält.

 

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Stand: 30.03.2020