Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Neue Mitarbeiter? In 4 Schritten zur Anmeldung bei der Sozialversicherung

Sie sind Dienstgeber und stellen eine neue Arbeitskraft ein? Dann beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Krankenversicherungsträger  bereits vor Arbeitsantritt  der beschäftigten  und pflichtversicherten Person zu erfolgen hat. Auch für fallweise Beschäftigte gilt diese Regelung. Folgen Sie uns Schritt-für-Schritt, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden.

Lesedauer: 1 Minute

Halten Sie die notwendigen Daten bereit, um die Aviso-Meldung neuer Dienstnehmer per elektronischen Datenaustausch (ELDA) abwickeln zu können. In Ausnahmefällen ist die Anmeldung auch telefonisch oder per Fax möglich. Meldungen per E-Mail sind nicht gültig. Maximal 7 Tage nach Arbeitsantritt muss die vollständige Meldung allerdings erfolgt sein. Erledigen Sie nach Möglichkeit daher gleich eine Vollanmeldung. Heben Sie alle Bestätigungen der Übermittlung auf, sie dienen als Beleg/Beweis für die zeitgerechte Meldungserstattung.

Schritt 1 Daten erheben:

  • Daten Dienstgeber (Familien-/Vorname, Versicherungsträger, Beitragskontonummer)
  • Daten Dienstnehmer (Familien-/Vorname, Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Beschäftigungsart, Beschäftigungsort, Anmeldedatum, evt. noch Uhrzeit)

Sollten Ihnen noch Angaben wie z.B. die Dienstgeber-Beitragskontonummer fehlen, übermitteln Sie die Aviso-Anmeldung im Notfall vor Arbeitsantritt per Fax!

Schritt 2 Erfassen:

  • ELDA Formular für die Mindestangaben-Erfassung aufrufen und Daten eingeben
    https://www.elda.at/portal27/eldaportal/eldamamol

Ausnahmefälle: Die Anmeldung muss grundsätzlich elektronisch über ELDA erfolgen. Sollte die Benutzung unzumutbar oder keine funktionierende Internetverbindung vorhanden sein, können Sie auch ein Fax senden (05 7807-61) oder eine telefonische Anmeldung tätigen (05 7807-60).

Schritt 3 - Übertragen:

  • Senden

Bei der Online-Anmeldung können die Daten im nächsten Schritt nochmal überprüft werden. Anschließend den Button „Senden" drücken. 
Wichtig: Drucken Sie die Sendebestätigung aus und/oder speichern Sie diese ab.

Schritt 4 – Vervollständigen:  

  • Vollmeldung
 

Noch fehlende Angaben sind binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachzumelden. Für fallweise Beschäftigte gilt die 7-Tagesfrist nach dem Ende des Kalendermonates, in dem die Tätigkeit verrichtet wurde.

Für weitere Informationen zur An- oder Abmeldung neuer Dienstnehmer sprechen Sie mit Ihrem/er (Bilanz)buchhalterIn, der/die alle erforderlichen Informationen für Sie bereithält.

 

Experten in Ihrer Nähe geben weitere qualifizierte Tipps und beraten Sie rasch und unkompliziert: www.ubit.at/meinrechnungswesenpartner

Stand: 27.03.2019

Weitere interessante Artikel