Zahlungen an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft? Freiwillige Weiter- oder Höherversicherung können Sie steuerlich absetzen!
Familienversicherung („Topfsonderausgaben“)
- Freiwillige Krankenversicherung für bestimmte Angehörige
- Vertrag muss vor dem 1.1.2016 abgeschlossen sein
- Absetzbar auch für nicht dauern getrennt lebende (Ehe)Partner und Kinder
Achtung! Vorausgesetzt, es ist für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag zugestanden
- Höchstbetrag in Höhe von EUR 2.920,-/Jahr
Wird nur zu ¼ (mind. EUR 60,-) steuerlich berücksichtigt
Ausgaben niedriger? ¼ der tatsächlichen Ausgaben absetzbar
Ausgaben höher? ¼ des Höchstbetrages absetzen
- Alleinverdiener/-erzieher?
Höchstbetrag beträgt EUR 5.840,-/Jahr
- Einkünfte des (Ehe-)Partners weniger als EUR 6.000,-/Jahr
- Persönlicher Höchstbetrag EUR 5.840,-/Jahr Achtung! Steuerpflichtige muss mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet (eingetragener Partnerschaft) sein und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt leben
- Einschleifregelung ab Einkünfte in Höhe von EUR 36.400,-/Jahr
Krankenversicherung („Topfsonderausgaben“) - Weiterversicherung
- Nach Wegfall der Pflichtversicherung beantragen
- Für sich und die bisher mitversicherten Angehörigen
- Absetzbar auch für nicht dauern getrennt lebende (Ehe)Partner und Kinder
- Achtung! Vorausgesetzt, es ist für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag zugestanden
Pensionsversicherung - Weiterversicherung
- Freiwillige Weiterversicherung
- Um einen Pensionsanspruch oder einen früheren Pensionsbeginn zu erreichen
- Sofern solche Zahlungen keine Betriebsausgaben darstellen, sind sie Sonderausgaben und in ihrer Höhe unbeschränkt absetzbar
Pensionsversicherung - Höherversicherung
- Freiwillige Höherversicherung für Pflicht- oder Weiterversicherte
- Solche Zahlungen können nie als Betriebsausgabe abgesetzt werden
- Sind nur im Rahmen der Sonderausgaben, nicht unbeschränkt, absetzbar. (Topfsonderausgaben)
Für weitere Informationen zu den steuerlichen Absetzmöglichkeiten und der steuerlichen Behandlung von freiwilligen Zahlungen an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft sprechen Sie mit Ihrem/er (Bilanz)buchhalterIn, der/die alle erforderlichen Informationen für Sie bereithält.
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