Robinsonliste
Was ist die Robinsonliste?
Die Eintragung in die sogenannte Robinson-Liste bewirkt, dass an Sie als Konsument oder Unternehmen kein persönlich adressiertes Werbematerial mehr versandt oder verteilt wird.
- Hier kommen Sie zum Antragsformular für die Robinsonliste.
Ihre Kontaktdaten werden von uns an die österreichischen Adressverlage und Direktwerbeunternehmen weitergeleitet, die dann Ihre persönliche Anschrift - soweit dort vorhanden - aus diversen Datenbeständen streichen.
Gewünschtes Werbematerial sowie amtliche Mitteilungen erhalten Sie natürlich weiterhin!
Die Robinsonliste kommt nach der Gewerbeordnung für unadressierte Massensendungen wie z. B. "An einen Haushalt" auch nicht zur Anwendung.
In Österreich dürfen nach der Gewerbeordnung nur österreichische Adressverlage und Direktmarketingunternehmen mit Firmensitz im Inland die Robinsonliste erhalten.
Wer kann die Robinsonliste beziehen?
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ist gesetzlich verpflichtet (§ 151 Abs. 9 GewO), die sog. "Robinsonliste" zu führen und den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zur Verfügung zu stellen. In diese Liste sind Personen eingetragen, welche die Zustellung von persönlich adressiertem Werbematerial für sich ausschließen wollen.
Um seinen Mitgliedsunternehmungen ein umfangreiches Service bieten zu können, stellt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ab 1. Jänner 2009 die Robinsonliste den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen kostenlos zur Verfügung.
- Wir bitten Sie um ein Anforderungs-E-Mail an werbung@wko.at.
Wenn Sie postalische Werbeaussendungen für Ihr eigenes Unternehmen planen oder durchführen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich an die Robinsonliste zu halten. Wenn Empfänger keine Werbezusendung von Ihnen mehr wünschen, müssen Sie diese aus Ihrem Verteiler nehmen, da die Gewerbeordnung vorsieht, dass jedermann das Recht hat, die Zustellung von adressiertem Werbematerial und die Verwendung von Daten zu Werbezwecken zu untersagen.
Elektronische Robinsonliste - ECG-Liste
Auch die Telekom-Regulierungsbehörde RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) führt seit 1. Jänner 2002 gemäß § 7 des E-Commerce-Gesetzes eine Liste, in die sich alle jene natürlichen und juristischen Personen kostenlos eintragen können, die keine Werbemails erhalten wollen. Dienstanbieter, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, müssen diese Liste beachten, indem sie an darin enthaltene Adressen keine Werbemails senden.
Alle Informationen zum Eintrag & Download der RTR-Liste
- Wie kann man sich in die Liste der RTR eintragen lassen?
- Alle Informationen zum Eintragen von E-Mail Adressen & Domains, sowie zum Abrufen der Liste gem. § 7 ECG finden Sie hier: Abrufen der Liste.