Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Austria Guides / Fremdenführer
Lesedauer: 1 Minute
14.11.2023
In Österreich dürfen im Einklang mit den EU-Vorschriften nur Fremdenführer führen, die entweder in Österreich die entsprechende Berufsqualifikation erworben haben (obligatorischer Kurs, staatliche Prüfung) oder die über einen Gleichhaltungsbescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (Äquivalenzverfahren) verfügen. Unbefugte Führungen sind nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung strafbar.
- Information zur Erlangung der Gewerbeberechtigung „Fremdenführer“
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Austria Guides
- Fremdenführer Berufsausübung in der EU
- Registrierkassenpflicht – Regelung für Fremdenführer
- www.findaguide.at
Die Online-Datenbank der Austria Guides in Österreich - www.austriaguides.at
Die Homepage der Austria Guides in Österreich