Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Manipulationsschutz für Registrierkassen

ab 1. April 2017

Lesedauer: 1 Minute

Mit dem 1. April 2017 müssen alle Kassensysteme auch mit einer speziellen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden. Jeder einzelne Beleg wird dann mit einem Code versehen, in dem die Beleginhalte, ein Umsatzzähler  sowie ein Verweis auf den letzten Beleg gespeichert sind. Dadurch wird sichergestellt, dass keiner der vorherigen Belege geändert oder gelöscht werden kann. Diese Codes sind auch digital signiert, weshalb eine Signaturkarte (Chipkarte) und ein Kartenlesegerät benötigt werden.


Weitere wichtigen Informationen zur Registrierkasse:


Dieser Online Ratgeber informiert Sie,

  • ob für Ihr Unternehmen eine Pflicht besteht,
  • ob auf Ihren Betrieb Ausnahmen oder Erleichterungen zutreffen,
  • ab wann das elektronische Aufzeichnungssystem verpflichtend ist und
  • welche technischen Schritte erforderlich sind.


Technologieanbieter für Kassensysteme 

Stand: 03.01.2019