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Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung 

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn

  • der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,-- und
  • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.

Belegerteilungsverpflichtung 

Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.  

Keine Regel ohne Ausnahme

In folgenden Fällen kann eine noch nicht veröffentlichte Verordnung Ausnahmen bzw. Erleichterungen bei Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungsverpflichtung bringen:

  • Für Umsätze bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro je Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden (Kalte-Händeregelung),
  • für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine),
  • für bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten,
  • nur von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld erfolgt. Diese Ausnahme wird hauptsächlich die sogenannten Webshops betreffen

Online Ratgeber Registrierkassenpflicht 

Dieser Online Ratgeber informiert Sie,

  • ob für Ihr Unternehmen eine Pflicht besteht,
  • ob auf Ihren Betrieb Ausnahmen oder Erleichterungen zutreffen,
  • ab wann das elektronische Aufzeichnungssystem verpflichtend ist und
  • welche technischen Schritte erforderlich sind.


Weitere wichtigen Informationen für Sie kompakt zusammengefasst:


Technologieanbieter für Kassensysteme 




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