Spielautomat

Das Vorarlberger Spielapparategesetz regelt die Aufstellung und den
Betrieb von Spielapparaten. Spielapparate im Sinne dieses Gesetzes sind
Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt sind und gegen
Entgelt betrieben werden. Spielapparate dürfen nur mit Bewilligung der
Bezirkshauptmannschaft aufgestellt oder betrieben werden.
Bei der Vermietung von Spielautomaten, Spielapparaten und Musikboxen handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Bei diesem Gewerbe vermietet der Unternehmer Spielautomaten anderen zur Aufstellung.
Halten und Vermieten erlaubter Spiele/Kartenspiele
Auch beim Gewerbe "Halten und vermieten erlaubter Spiele" handelt es sich um ein freies Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Gemeint sind hier vor allem die traditionellen gastronomischen Spiele wie Brettspiele (Schach, Dame, Halma, Mühle etc.) sowie Karten-, Kegel- und das Billardspiel - ausgenommen Spielapparate.