Wettbüro / Buchmacher

Die Tätigkeit eines "Vermittlers von Wettkunden zu Buchmachern/Totalisateuren unter dem Anschluss der Tippannahme" fällt unter den Anwendungsbereich des Wettengesetzes.
Die Tätigkeit eines "Vermittlers von Wettkunden zu Buchmachern/Totalisateuren unter dem Anschluss der Tippannahme" fällt unter den Anwendungsbereich des Wettengesetzes.