Wichtigste Merkmale für Teilzeit- und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter
In den Betrieben werden immer wieder Arbeits- bzw. Dienstverträge für Teilzeitmitarbeiter oder geringfügig beschäftigte Mitarbeiter abgeschlossen. Damit nicht nachträglich Probleme entstehen haben wir die wichtigsten Merkmale hier zusammengefasst und Ihnen einen Musterarbeitsvertrag und einen Musterdienstvertrag vorbereitet.
- Arbeitsvertrag für Arbeiter
- Dienstvertrag für Angestellt
- Teilzeitmitarbeiter unterliegen den selben Bestimmungen wie Vollzeitmitarbeite
- Geringfügig beschäftige Mitarbeiter sind Teilzeitmitarbeitern gleichzuhalten
- Für den Bereich Fitness gibt es keinen Kollektivvertrag.
- Daher sind keine Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) zu zahlen.
- Sonderzahlungen wären für den Dienstgeber jedoch steuerlich vorteilhaft
- Urlaub ist für alle Beschäftigten aliquot zu gewähren
- Die Stundenanzahl ist im Dienstvertrag dezidiert anzugeben
- Eine Durchrechnung der Stunden ist nicht möglich.