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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Tourismus und der Freizeitwirtschaft

Infos und Hilfestellung zur Umsetzung der DSGVO, Muster-Dokumente und Branchen-FAQs

Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und regelt EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen.

Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und ihre Fachverbände haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei MSP Law folgende Informationen zusammengestellt:

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