Informationen zur Gründung eines Autobusunternehmens
Berufszugangsverordnung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit Omnibussen
Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen darf nur auf Grund einer Konzession ausgeübt werden. Dabei ist zwischen der Konzession für den Gelegenheitsverkehr und für den Kraftfahrlinienverkehr zu unterscheiden.
Dem Informationsblatt können Sie die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung sowie weitere wichtige Informationen zur Gründung eines Autobusunternehmens entnehmen.