Autobus - Vorarlberg
Beförderung von Schülern
Merkblätter und Spezialbestimmungen
Merkblätter
- Merkblatt des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generation zur Durchführung von Schülerinnenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr ab 2012/13
- Bundeslandspezifische Informationen zur Schülerbeförderung finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Fachgruppe.
Spezialbestimmungen für Schülerbeförderung
- Vorbeifahren bei gekennzeichneten Schülertransporten - § 17 (2a) StVO
- Warnzeichen - § 22 (3)
Schülertransport-Kennzeichnungs-Verordnung
(Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 - relevant § 17 (3) & (4)
(Quelle: Bundeskanzleramt/Rechtsinformationssystem)