Landesbetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
Verordnung des Landeshauptmannes über die gewerbliche nichtlinienmäßige Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Diese Verordnung gilt für die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw –Taxi sowie des mit Personenkraftwagen ausgeübten Gästewagen-Gewerbes.