Finanzen und Steuern
Kraftfahrzeugsteuergesetz, Normverbrauchsabgabegesetz, Vorsteuerabzug, etc.
Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 idF BGBl. I/2000/142
Fahrzeuge des Taxi- und Mietwagengewerbes sind von der Kraftfahrzeugsteuer gem. § 2 (1) Z 4 befreit.
- Normverbrauchsabgabe - Infoblatt der WKÖ
- Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) - Steuerbefreiungen
- Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) - Vergütungen
- Vorsteuerabzug PKW und Kombi
(Quellen: Bundesministerium für Finanzen,Bundeskanzleramt/Rechtsinformation)
Empfehlung Verdienstentgang (Wiener Taxigewerbe)
Laut Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs wurde einer Erhöhung der Stehtagvergütungssätze auf € 93,-- (für Alleinfahrer) bzw. € 143,-- (für doppelt besetzte Fahrzeuge) zugestimmt.
Die neuen Sätze gelten wie vereinbart für Unfälle, die sich ab dem 01.01.2013 ereignen.
Steuerbarkeit: Grenzüberschreitende Personenbeförderung mit PKW
- Übersicht Umsatzsteuer Deuschland
- Personenbeförderung Taxi / Mietwagen zwischen Deutschland und Österreich
- Schreiben Finanzamt München