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GÜTESIEGEL „MEISTERBETRIEB“

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Gewerbebetriebe, deren InhaberIn oder gewerberechtliche|r GeschäftsführerIn die Meisterprüfung (Module 1 bis 5) erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte "Meister“, "Meisterbetrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden.

Gütesiegel "Meisterbetrieb"

Weiters dürfen diese Betriebe im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als "Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung festgelegt."  

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