Förderungen
Zusatzausbildungswochen für Lehrlinge der Bauindustrie
Gemäß Beschluss des Fachverbandsausschusses vom 1.6.2022 fördert der Fachverband der Bauindustrie jährlich bis zu drei Zusatzausbildungswochen pro Lehrling an einer der acht österreichischen BAUAkademien oder an einer zuvor vom Fachverband akkreditierten firmeneigenen Bildungseinrichtung. Die Zusatzausbildung hat ergänzend oder vertiefend zur überbetrieblichen Ausbildung auf Basis der im Kollektivvertrag geregelten Lehrbauhof-Einberufung zu erfolgen.
Gefördert werden ausschließlich Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen aktiver Lehrverhältnisse in Bauindustrie-Mitgliedsbetrieben in folgenden Lehrberufen:
- Maurer:in, Hochbau, Hochbauspezialist:in
- Schalungsbau, Betonbau, Betonbauspezialist:in
- Tiefbauer:in, Tiefbau, Tiefbauspezialist:in
- Gleisbautechnik
Weiterführende Informationen:
- Detaillierte Ausführungsbestimmungen (Häufige Fragen & Antworten im Überblick)
- Antragsstellung (Onlineportal lehre.fördern-Online-Service; LOS)
- Förderkriterien für Zusatzausbildungen von Lehrlingen in der Bauindustrie (gemäß Beschluss des Fachverbandsausschusses vom 1.6.2022)
BI Bau-Stipendien: Donau-Universität Krems
Gemäß Beschluss des Bundesinnungsausschusses vom 10.12.2020 stellt die Bundesinnung Bau im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung mit der Donau-Universität Krems für den Zeitraum Wintersemester 2020 bis inkl. Sommersemester 2025 insgesamt 40 Stipendien zu je € 3.000,- für folgende Studiengänge zur Verfügung:
Die Stipendien sind exklusiv für Mitgliedsunternehmen der Bundesinnung Bau mit aufrechter (aktiver) Gewerbeberechtigung bzw. für deren Mitarbeiter vorgesehen und werden auf Antrag nach dem „First come, first serve - Prinzip“ vergeben.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu je € 1.500,-, wobei für die 1. Rate die Vorlage eines Nachweises über die erfolgreiche Absolvierung des zweiten Semesters und für die 2. Rate die Vorlage eines Nachweises über den positiven Abschluss des Lehrganges erforderlich ist.
Refundierung der Internatskosten für Lehrlinge
Seit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2017 müssen die Internatskosten für Lehrlinge zur Gänze vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Auch wenn die Lehrlinge in einem anderen Quartier untergebracht werden, müssen die Ausbildungsbetriebe jene Kosten übernehmen, die der Höhe der Internatskosten entsprechen. Der Betrieb kann aber bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer eine Rückerstattung beantragen.
- Informationen zum Kostenersatz der Internats- und Unterbringungskosten für Lehrlinge
- Formulardownload und Online-Formulare
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Inhouse Förderservice (antrag.internatskosten@inhouse.wko.at oder 0590900-3803).