Zwei Personen in grauen Arbeitsmonturen knien am Boden und verlegen Holzbodenbretter, im Hintergrund Fenster, Balkontüre und Fernseher
© Christian Vorhofer | WKO
Infos für BG Bodenleger

Parkettböden in Neubauprojekten

Ergänzung zu den Reinigungs- und Pflegehinweisen

Lesedauer: 1 Minute

22.05.2023

Parkettboden-Schäden durch alkalische Reaktionen

Die Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe, Berufsgruppe der Bodenleger, möchte Sie aufgrund vermehrter Schadensfälle in Österreich hinsichtlich der „Beanstandungen an Parkettböden, die durch alkalische Reaktionen und das Austreten von Ammoniak hervorgerufen werden“ aufmerksam machen:

Regelmäßige Lüftung ungenutzter Neubauten, Wohnungen mit neuem Parkettboden

Neubauten oder Wohnungen, die nicht sofort nach der Verlegung der Parkettböden genutzt werden, müssen regelmäßig gelüftet werden. Das Raumklima muss unmittelbar nach der Verlegung entsprechend einem bewohnten Zustand mit regelmäßigen, kompletten Luftwechseln hergestellt werden – d.h. die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40% - 60% liegen und bei Bodenheizungen darf die Oberflächentemperatur 26 °C nicht überschreiten. 

Ammoniak verfärbt Parkettböden irreversibel

Alkalische Emissionen, die aus verschiedenen Bauchemikalien einwirken könnten, müssen vermieden werden! Materialien, die Ammoniak an die Umgebung abgeben, führen zu irreversiblen Verfärbungen der Parkettböden, da die Holzinhaltsstoffe / Gerbsäure, Harze etc. darauf reagieren. Dies ist durch ausreichenden Luftwechsel unbedingt zu vermeiden! 

Rechtlich absichern

Die Landesinnung der Bauhilfsgewerbe Wien, Berufsgruppe der Bodenleger, empfiehlt Ihnen jedenfalls bei Neubauprojekten zur rechtlichen Absicherung, Ihren Bauträger über die obenstehende Problematik im Zusammenhang mit Parkettböden zu informieren und dies durch beiderseitiger Unterschrift in schriftlicher Form festzuhalten.