Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014
BGBl. I Nr. 11/2015
Damit wurde die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke umgesetzt und die Digitalisierung und Verbreitung des europäischen Kulturerbes über das Internet durch Bibliotheken, Museen und Archive durch Maßnahmen der Rechteklärung an sogenannten verwaisten Werken erleichtert.
Die Änderungen treten rückwirkend mit 29. Oktober 2014 in Kraft.