Anforderung in der Umsetzung: "Km-Stand der letzten Überprüfung" nach § 57c
32. KFG-Novelle: Anforderungen zur Umsetzung „Kilometerstand der letzten Überprüfung“ nach § 57c Abs. 5 Z 7 KFG für die approbierten Prüfprogramme EBV, EPB, VECOS und die ZBD