Wichtige Information zu beruflichen Auslandsreisen
Arbeitnehmer:innen sowie auch selbständige Unternehmer:innen haben bei Dienstreisen in die EU/EWR und in die Schweiz eine A1-Bescheinigung mitzuführen. Mit der A1-Bescheinigung bestätigt der Versicherungsträger (Gebietskrankenkasse oder SVA der gewerblichen Wirtschaft), dass österreichisches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist. Die A1-Bescheinigung ist bei jeder Dienstreise mitzuführen. Der Grund der Dienstreise und auch ihre Dauer sind nicht entscheidend. Die Verpflichtung besteht auch für Dreharbeiten im Ausland, Geschäftsbesprechungen, die Teilnahme an Konferenzen, den Besuch von Festivals etc.
Antrag rechtzeitig beantragen
Der Antrag ist vom/von Arbeitgeber:in für die Dienstnehmer:in bzw. von der/dem Unternehmer:in für sich selbst beim zuständigen Versicherungsträger rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise zu beantragen.
Antrag über ELDA oder Email
Der Antrag soll über ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Versicherungsträgern) gestellt werden, kann aber in Ausnahmefällen auch über den Formulardownload des Versicherungsträgers per E-Mail an die zuständige Versicherungsanstalt übermittelt werden.
Per E-Mail gestellte Anträge werden lt. Auskunft der Gebietskrankenkasse nachrangig behandelt. Der Antrag kann für „Vielreisende“ mit mehr als 6 Dienstreisen pro Kalenderjahr in die EU/EWR und in die Schweiz für den Gültigkeitszeitraum von 2 Jahren gestellt werden.
© Petra Egger - Steirer, Mika & Comp. Steuerberatung