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Comeback CAFP-Wirtschafts- u. Bildungsfilm-Dreharbeiten

Richtlinien 

Die folgenden Richtlinien sollen sicherstellen, dass die seit der Verordnung vom 30.4.2020 (BGBl. 197/2020) zweifelsfrei wieder möglichen Dreharbeiten im Bereich des Wirtschafts- und des Bildungsfilms im Rahmen der Verantwortung des CAFP-qualifizierten Filmproduktionsunternehmens sicher und infektions-vermeidend durchgeführt werden können.

Die CAFP-qualifizierten Unternehmen verpflichten sich daher im Rahmen ihrer Eigenverantwortung diese Richtlinien nach Maßgabe der jeweiligen Drehbedingungen tunlichst einzuhalten.

Team:

Die Crew sollte so klein wie möglich gehalten werden, um die Sicherheitsabstände zu gewährleisten.

Teamgröße:

Als Richtlinie werden max. 15 Personen Team am Set bzw. 25 Personen gesamt empfohlen.

An Innenlocations wird ein Sicherheitsabstand von 1 m eingehalten, bzw. stehen 4 m2 pro Anwesendem (Teammitglieder, Darsteller, Agentur/Auftraggeber) zur Verfügung.

Es ist sorgfältig zu prüfen, ob zusätzliche Leistungen wie z.B. drehbegleitende Fotoshootings unerlässlich sind.

Schutzmaßnahmen:

Das Tragen eines MNS oder Schutzschildes ist für alle Anwesenden verpflichtend.

Die Produktion stellt Masken, Handdesinfektionsmittel und Einweghandschuhe zur Verfügung. Eigene Masken sind erlaubt.

Diese Kosten sind in die Produktionskosten zu inkludieren.

Am Set:

Sind ausreichend Waschmöglichkeiten und Desinfektionsmöglichkeiten bereitzustellen und Warnhinweise anzubringen.

Jeder verpflichtet sich, am Vortag Fieber zu messen und im Falle erhöhter Temperatur dem Set fernzubleiben.

Das Risiko von Ausfällen ist nicht versicherbar und muss gegebenenfalls vom Auftraggeber getragen werden.

Zu Reinigung und Desinfektion der Location/Workstations/Toiletten ist eigenes Personal abzustellen und in den Produktionskosten zu berücksichtigen.

Equipment darf nur vom jeweiligen Department berührt werden. Sollten dem Department mehrere Personen angehören, sind Handschuhe verpflichtend zu tragen.

Weiters ist eine Person für die Einhaltung der Richtlinien zu benennen.

Eine Dokumentation (etwa in Form eines Making Of) über deren Einhaltung ist erwünscht und ist in den Kosten zu berücksichtigen.

Castings:

Müssen digital (e-cast) stattfinden. 1 m 1 m

Location:

Dreharbeiten in privater Location sind erlaubt. Dreh im öffentlichen Raum ist derzeit nicht prinzipiell verboten, Drehgenehmigungen allerdings erschwert erhältlich. Es muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Über Backuplösungen, Alternativen und eventuelle Mehrkosten durch zeitintensivere Locationscoutings ist mit dem Auftraggeber das Einvernehmen herzustellen.

Darsteller und Sprecher:

Dürfen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit die Schutzmaske abnehmen.

Sollten mehrere Darsteller zugleich vor der Kamera stehen, ist ein Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten, wenn das Tragen der MNS im Bild nicht möglich ist.

Eine Möglichkeit sind Darsteller aus dem gleichen Haushalt (was in Auswahl und schauspielerischer Qualität mit erheblichen Kompromissen einhergehen kann).

Alternativ können die Darsteller einem Schnelltest unterzogen werden.

Die Zusatzkosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

Ein Test mehrere Tage vor Dreh würde eine (kostenpflichtige) Zwangsquarantäne der Darsteller bis zum Einsatztag mit sich ziehen. (Stehtage).

Bei einem kurzfristigen Test am Tag vor dem Dreh ist mit dem Auftraggeber über einen eventuellen Ausfall und Bereitstellung eines (kostenpflichtigen) Backups das Einvernehmen herzustellen.

Catering:

Das Catering wird einzeln verpackt in Portionen angeliefert oder unter Einhaltung der Abstandsregeln von geschütztem Personal ausgegeben.

Es sind genügend Tische aufzustellen, damit 1 Meter Abstand gewährleistet werden kann.

Haare und Make Up:

Analog zu den Richtlinien für Friseure ist die Tätigkeit der Maskenbildner unter Verwendung einer Schutzmaske erlaubt.

Ein Equipment darf nur für einen Darsteller verwendet werden und muss anschließen desinfiziert bzw. entsorgt werden.

Kostüm:

Kostüm kann für alle Darsteller bereitgestellt werden.

Direkter Körperkontakt zwischen Darsteller und Kostümbildner ist nur mit Schutzbekleidung (Handschuhe, Maske, oder Schild) erlaubt.

Personentransporte:

Es dürfen Leute gefahren werden, analog zu den bestehenden Richtlinien der Taxis. 1 Person pro Reihe mit MNS Masken.

Fahrgemeinschaften sind erlaubt (2 Personen pro Reihe mit MNS im Auto).

Hinweis:

Aufgrund von gestaffeltem Arbeiten entsteht ein zeitlicher Mehraufwand.

Das Tragen von Schutzmasken erschwert die körperliche Arbeit und man kann davon ausgehen, dass keine langen Drehtage durchführbar sind. Überstunden sind tunlichst zu vermeiden.

Videovillages sind nicht erlaubt. Die Abstimmung muss mit Auftraggeber/Agentur in kleinstmöglichen Rahmen oder remote über Video stattfinden.