Comeback für Filmdreharbeiten
Comeback-Zuschusses für Film- und TV-Produktionen:
Antragsfrist bis 30.6.2021 verlängert
In Österreich konnte die erste große Hürde der Filmbranche in Hinblick auf Corona bereits Anfang des Sommers genommen werden. Durch die Schaffung eines Ausfallsfonds für coronabedingt unterbrochene Dreharbeiten im Juni 2020 konnte die Filmproduktion nach dem 1.Lockdwon wieder aufgenommen werden. Die Bundesregierung hat sich nun darauf verständigt, die Antragsfrist für den Comeback-Zuschuss für Film- und Dreharbeiten von 31.12.2020 auf 30.6.2021 zu verlängern. Mit dem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen auch im nächsten Jahr ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können. Damit ist in diesem Punkt Planungssicherheit und Stabilität für Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen in Österreich weiterhin gegeben.
Die Bemühungen der letzten Wochen in der Filmwirtschaft waren darauf konzentriert, möglichst schnell wieder zu Rahmenbedingungen für professionelle Dreharbeiten zu kommen.
Zu diesem Zweck wurden Comeback-Richtlinien entwickelt, die dazu dienen sollen, brancheninternes Procedere für sichere Dreharbeiten im Schatten der Coviod-19-Krise zu schaffen und damit das Risiko für Cast & Crew zu minimieren.
Information: Comeback-Zuschuss bis 30. Juni 2023 verlängert (PDF)
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