Familienhafte Mitarbeit - wesentliche Punkte vereinfacht
Mustervereinbarung für die einmal jährlich bekannt zu gebende Mitarbeit von Familienmitgliedern
In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehepartner, Kinder oder auch andere Familienangehörige mitarbeiten ("aushelfen“), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten.
Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gebietskrankenkasse in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis herstellen und Beiträge verlangen kann.
Nur einmal pro Jahr
Es ist nun der Wirtschaftskammer gelungen, eine Vereinbarung in einem wesentlichen Punkt zu vereinfachen: statt vor jedem Einsatz, diese Vereinbarung abzuschließen, reicht es künftig aus, dies einmal für das gesamte Kalenderjahr zu tun. D.h. statt Datum und Dauer der konkreten Mitarbeit ist in der neuen Vereinbarung bloß das Kalenderjahr einzutragen.