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Bewachungsgewerbe

Feststellung Kostenerhöhung Bewachungsgewerbe

Plus 4 Prozent ab 1.1.2022 für alle Kostenanteile, insbesondere Lohnkosten und sonstige Kosten

Lesedauer: 1 Minute

10.01.2024

Feststellung Kostenerhöhung Bewachungsgewerbe 2024

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe von 9,50 % (für alle Kostenanteile, insbesondere sowohl für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2024 festgestellt.


Feststellung Kostenerhöhung Bewachungsgewerbe 2023

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe (für alle Kostenanteile, insbesondere sowohl für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2023 für folgende Bereiche festgestellt:

  1. Verwendungsgruppe A,B,C und E: 9,94%
  2. Verwendungsgruppe D – Mobiler Dienst: 11,32%
  3. Verwendungsgruppe F – Flughafensicherheitsdienst: 20,84%

Feststellung Kostenerhöhung Bewachungsgewerbe 2022

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe von 4,00 % (für alle Kostenanteile, insbesondere sowohl für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2022 festgestellt. 


Feststellung Kostenerhöhung Bewachungsgewerbe 2021

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine
Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe von 1,94 % (für alle Kostenanteile, insbesondere
sowohl für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner
2021 festgestellt.


Feststellung Kostenerhöhung Bewachungsgewerbe 2020

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe von 2,85 % (für alle Kostenanteile, insbesondere sowohl für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 festgestellt.

Quelle: Unabhängige Schiedskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in ihrer 126. Sitzung vom 9. Dezember 2019, Fachverband der gewerblichen Dienstleister


Feststellung Kostenerhöhung Bewachungsgewerbe 2019

Plus 3,60 Prozent ab 1.1.2019 für alle Kostenanteile, insbesondere Lohnkosten

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe von 3,60 % (für alle Kostenanteile, insbesondere sowohl für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2019 festgestellt.

Quelle: Unabhängige Schiedskommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in ihrer 122. Sitzung vom 10. Dezember 2018, Fachverband der gewerblichen Dienstleister