Kollektivvertragsabschluss 2016
Neue Mindestlöhne mit 1.1.2017
Am 6. Dezember 2016 wurden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlasser abgeschlossen. Es wurde eine Erhöhung der kollektivverraglichen Mindestgrundgehälter von durchschnittlich 1,55% beschlossen.
Dies ergibt folgende neue kollektivvertragliche Mindestlöhne, die ab 1. Jänner 2017 gültig sind:
- BG F Techniker € 17,53
- BG E Qualifizierter Facharbeiter € 14,24
- BG D Facharbeiter €12,38
- BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 11,05
- BG B Angelernte Arbeitnehmer € 9,83
- BG A Ungelernte Arbeitnehmer (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) € 9,30
Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt somit 1.556,82 Euro.