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Übersetzungsbüros

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen für Mitglieder des Berufszweiges der Übersetzungsbüros Wien und Niederösterreich. Für weitere Fragen oder für ein persönliches Gespräch steht Ihnen das Büro der Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister jederzeit zur Verfügung.


Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes Übersetzungsbüro:

1. Allgemeine Voraussetzungen

  • Eigenberechtigung bei Einzelpersonen ('natürliche' Person - der einzelne Mensch); diese tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein;
  • österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern (= EU-Staatsbürgern). Folgende Staatsangehörige sind darüber hinaus mit Österreichern gleichgestellt: Vereinigte Staaten von Amerika, Schweiz, Tschechische Republik, Liechtenstein, Island.
  • Fehlen von Gewerbeausschließungsgründen, wie z.B. Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten, bestimmte Finanzvergehen oder Konkurs.

2. Besondere Voraussetzungen

  • Bei diesem Gewerbe handelt es sich um ein sogenanntes 'freies Gewerbe', weil keine besonderen Voraussetzungen oder kein besonderer Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist.